deutsch

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ werden Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes bestehender Wohngebäude gewährt.

Was wird gefördert?

  • Wer eine im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen.
  • Austausch von Nachtstromspeicherheizungen gegen eine im Programm „Energieeffizient Sanieren“ oder im BAFA-Programm „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ förderfähige Heizungsanlage.
  • Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a.), ausgenommen Ferien- und Wochenendhäuser.

Wie wird gefördert?

  • Für die Baubegleitung: Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben.
  • Für den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen beträgt der Zuschuss 200 Euro je abgebautem Gerät.
  • Für die Optimierung der Wärmeverteilung beträgt der Zuschuss 25 Prozent der aufgewendeten Kosten. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss gewährt.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung bei der KfW erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung. Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31.3.2009 abgeschlossen wurden. KfW-Programmnummer: 431

Mehr Informationen zum Programm und die aktuellen Förderkonditionen gibt es bei der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de.  

Zurück zur Programmübersicht